Die

CEBIN – Centrum für soziale Inklusion gemeinnützige Gesellschaft mbH

ist am 5. Juli 2011 als Tochterunternehmen der Christlichen Erwachsenenbildung e.V. (CEB) gegründet worden. Das Unternehmen hat das Ziel, Hilfe für Menschenmit einer Behinderung, insbesondere für Menschen mit seelischer Erkrankung, zu leisten. Im Sinne der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ steht die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben (berufliche und soziale Inklusion) im Mittelpunkt.

Die Hilfe richtet sich an schwerbehinderte Menschen, um ihnen eine Teilhabe an der Arbeitswelt und dem gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde eine Werkstatt für Menschen mit seelischer Behinderung (WfbM) gemäß § 219 SGB IX (in der damaligen Fassung gemäß § 136 SGB IX) errichtet. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gliedert sich die Werkstätte in ein Eingangsverfahren, einen Berufsbildungsbereich sowie einen Arbeitsbereich.

Behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, können in der Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden.

Die Aufgaben der Werkstatt gliedern sich wie folgt:

  • Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung,
  • Werkstattleistungen in Form von Produktion, Dienstleistung, Service oder ähnliche Tätigkeiten als Auftragnehmer anderer Unternehmen und für eine Eigenvermarktung,
  • Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit,
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit,
  • und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (u.a. durch ausgelagerte Arbeitsplätze).

Den Werkstattbeschäftigten wird ein der Leistung angemessenes Arbeitsentgelt gezahlt.

Die Werkstatt bildet gemäß §2 Abs.1 der Werkstättenverordnung (WVO) einen Fachausschuss. Ein Tätigwerden des Fachausschusses unterbleibt, soweit ein Teilhabeplanverfahren nach den §§ 19 bis 23 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt wird. Der Fachausschuss nimmt Aufgaben im qualitativen und planerischen Bereich wahr. Als beratendes Gremium können u.a. Prozesse der strategischen Weiterentwicklung der CEBIN hinsichtlich der Ausweitung und Ausgestaltung der Angebote begleitet werden. Sowohl Taktung als auch Inhalte werden dann nach Bedarf vereinbart.

Die Werkstatt umfasst 90 Plätze, die

  • Menschen mit seelischer Behinderung,
  • Menschen mit einer Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung verbunden mit einer seelischen Behinderung oder
  • Menschen mit einer geistigen Behinderung im Grenzbereich zur Lernbehinderung verbunden mit einer seelischen Behinderung

vorbehalten sind.