Im Eingangsverfahren wird, unter Berücksichtigung vorhandener Informationen und Unterlagen festgestellt,
- ob die WfbM die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
- welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen,
- welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht
kommen, - welche Bereiche und Arbeitsfelder innerhalb der Werkstatt in Betracht kommen,
- welche Beschäftigungsmöglichkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.
Zielsetzung des Eingangsverfahren ist es, festzustellen, ob unsere Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Das beinhaltet zu überprüfen, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, einschließlich ergänzender Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben, für den behinderten Menschen in Betracht kommen und dazu einen Eingliederungsplan zu erstellen.